Menschenrechte auf europäischer Ebene
1950 unterzeichneten die 15 damaligen Mitgliedstaaten des Europarates die sogenannte „Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten“, die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK).
Die besondere Bedeutung der EMRK liegt in folgenden Aspekten:
- Die EMRK stellt einen Vertrag mit konkreten Schutzmechanismen dar.
- Den nationalen Parlamenten und Rechtssystemen steht ein solides menschenrechtliches Dokument zum Erlass und zur Interpretation ihrer Gesetze zur Verfügung.
- Praktisch alle Mitgliedstaaten des Europarates haben die EMRK in ihr nationales Recht integriert.
- Vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sind sowohl Individual- als auch Staatenbeschwerden zugelassen.