Partizipation als Kinderrecht
Die UN-Kinderrechtskonvention aus 1989 (KRK) verankert das Kinderrecht auf Partizipation und damit verbunden die Forderung, Kinder bei Entscheidungen, die sie selbst betreffen, angemessen einzubinden (Art. 12 KRK).
2011 hat Österreich das „Bundesverfassungsgesetz über die Rechte der Kinder" beschlossen. In Artikel 4 ist darin folgendes festgelegt:
"Jedes Kind hat das Recht auf angemessene Beteiligung und Berücksichtigung seiner Meinung in allen das Kind betreffenden Angelegenheiten, in einer seinem Alter und seiner Entwicklung entsprechenden Weise."