05 | Ausbau der Schulautonomie
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Im Sinne der standortbezogenen Schulentwicklung ist die Stärkung der Schulautonomie ein zentrales Anliegen. Überall dort, wo Menschen Eigenverantwortung tragen und selbstständig handeln können, bewegt sich mehr.
Diese Stärkung des Standortes und des Subsidiaritätsprinzips fließt in Oberösterreich auch in die Personalplanung ein.
Aus diesem Grund wurde in Oberösterreich gesetzlich normiert, dass die Schulleiter/innen bei der Zusammensetzung ihrer Lehrer/innenteams mitentscheiden können. Sie erarbeiten ein standardisiertes Anforderungsprofil, wenn sie eine Lehrer/innenstelle zu besetzen haben und geben so die erforderlichen und gewünschten Fähigkeiten und Qualifikationen ihrer zukünftigen Pädagog/innen der Schulaufsicht bekannt. Dieses Anforderungsprofil stellt die Grundlage der Ausschreibung dar, stärkt und fordert die Schulleiter/innen in ihrer Personalentwicklungskompetenz und stellt sicher, dass das Lehrer/innenteam die standortbezogene Schulentwicklung unterstützt.
Die Anstellung der Lehrer/innen erfolgt in diesem Rahmen entsprechend den neuen Objektivierungsrichtlinien. Darin ist festgelegt, dass der Pflichtschulinspektor bzw. die Pflichtschulinspektorin die Lehrperson an die Schulleitung entsendet: Einerseits wird die fachliche und pädagogisch-didaktische Qualifikation nun stärker bewertet als bisher; andererseits wird nun auch Berufspraxis außerhalb der Schule positiv angerechnet. Durch die Weiterentwicklung dieser Kriterien ist sichergestellt, dass die Personalbesetzung auch weiterhin fair und objektiv nachvollziehbar erfolgt. Für eine bestmögliche Transparenz wird der Auswahlvorgang dokumentiert.