Actus non facit reum, nisi mens sit rea.
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Eine Handlung macht nicht schuldig, wenn nicht die Gesinnung schuldig ist
Eine Handlung macht nicht schuldig, wenn nicht die Gesinnung schuldig ist. S. heute § 15 StGB.
Quelle: Liebs, Detlef, Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter, Verlag C. H. Beck, München, 6. Auflage 1998.