Actus non facit reum, nisi mens sit rea.

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Eine Handlung macht nicht schuldig, wenn nicht die Gesinnung schuldig ist

Eine Handlung macht nicht schuldig, wenn nicht die Gesinnung schuldig ist. S. heute § 15 StGB.

Quelle: Liebs, Detlef, Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter, Verlag C. H. Beck, München, 6. Auflage 1998.

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Sprache
Deutsch
Anbieter
Education Group
Veröffentlicht am
15.09.2023
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