Alienabile ergo praescriptibile.

PD

Veräußerlich, also der Verjährung unterworfen.

Veräußerlich, also der Verjährung unterworfen. Alle veräußerlichen Rechte unterliegen der Verjährung. Heute unterliegen auch unveräußerliche Rechte der Verjährung, s. § 194 Abs. 2 BGB.

Quelle: Liebs, Detlef, Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter, Verlag C. H. Beck, München, 6. Auflage 1998.

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Sprache
Deutsch
Anbieter
Education Group
Veröffentlicht am
06.11.2022
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