Circuitus est evitandus.
-
- PD
Umwege sind zu vermeiden.
Umwege sind zu vermeiden. Der Gesetzgeber soll den Rechtsgenossen bei der Verfolgung ihrer Ziele keine unnötigen Umwege vorschreiben. Leitsatz Justinians, s. etwa Cod. Just. 2, 55, 4 § 7; 5, 70, 7 §§ 4 u. 8; 7, 47, 1 § 1; u. 8, 48, 6.
Quelle: Liebs, Detlef, Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter, Verlag C. H. Beck, München, 6. Auflage 1998.