Contra tabulas nulla valet usurpatio.

PD

Gegen die Register gilt keine Rechtsanmaßung.

Gegen die Register gilt keine Rechtsanmaßung. Rechte, die in einem öffentlichen Register eingetragen sind, können dem Berechtigten nicht entzogen werden; Ersitzung und Erwerb von Nichtberechtigten sind insoweit ausgeschlossen, als die Register geführt sind. S. heute etwa § 927 BGB.

Quelle: Liebs, Detlef, Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter, Verlag C. H. Beck, München, 6. Auflage 1998.

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Sprache
Deutsch
Anbieter
Education Group
Veröffentlicht am
10.03.2024
Link
https://thema.schule.at/suche/detail/contra-tabulas-nulla-valet-usurpatio.html
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