Credenda est scriptura.

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Auf ein Schriftstück ist zu vertrauen.

Auf ein Schriftstück ist zu vertrauen. Ein Schriftstück als einziges Beweismittel genügt in der Regel. Dig. 32, 37 § 5 a. E. (Cervidius Skävola).

Quelle: Liebs, Detlef, Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter, Verlag C. H. Beck, München, 6. Auflage 1998.

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Sprache
Deutsch
Anbieter
Education Group
Veröffentlicht am
15.04.2022
Link
https://thema.schule.at/suche/detail/credenda-est-scriptura.html
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nein